Stadtwerke Ahrensburg GmbH
Beimoorweg 22 E
22926 Ahrensburg
Tel.: 04102 9974-0
info@stadtwerke-ahrensburg.de
Geschäftsführung: Julia Fest
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Eckart Boege
Registergericht: Amtsgericht Lübeck HRB 4787 AH
USt - IdNr: DE232822211
Informationen nach § 41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu den Bestimmungen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 EnWG
- 1.Name und die Anschrift des Energielieferanten
Stadtwerke Ahrensburg GmbH, Beimoorweg 22 E, 22926 Ahrensburg - 2.Belieferte Verbrauchsstelle des Letztverbrauchers einschließlich der zur Bezeichnung der Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer
Die Angaben zur Verbrauchsstelle sind in der Vertragsbestätigung aufgeführt. - 3.Vertragsbeginn, die Vertragsdauer sowie die Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung des Vertrags
Vertragsbeginn, Vertragsdauer sowie die Bedingungen für Verlängerung und Beendigung sind in der Vertragsbestätigung aufgeführt. Für Verträge im Rahmen der Grundversorgung gelten die durch die StromGVV bzw. GasGVV geregelten Kündigungsfristen. - 4.Zu erbringende Leistungen einschließlich damit gebündelter Produkte oder Leistungen sowie angebotener Wartungsdienste, wobei insbesondere anzugeben ist, ob der Messstellenbetrieb und hierfür anfallende Entgelte von den vertraglichen Leistungen umfasst sind
Die Stadtwerke Ahrensburg stellen für die Dauer des Energieliefervertrages Energie im vertraglich geregelten Umfang zur Verfügung. Wenn vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Energieliefervertrag ein kombinierter Vertrag, in dessen Rahmen die Stadtwerke Ahrensburg den Messstellenbetreiber beauftragen. In diesen Fällen enthalten die genannten Preise auch die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Die Stadtwerke Ahrensburg bieten im Rahmen von Energielieferverträgen keine Wartungsdienste an. - 5.Preise, Preisanpassung, Kündigungstermine und Kündigungsfristen sowie das Rücktrittsrecht des Kunden
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Preisanpassungen vollziehen sich gemäß den jeweils einschlägigen vertraglichen Regelungen. Im Rahmen der Grundversorgung sind die Regelungen der StromGVV bzw. GasGVV maßgeblich. Bei Preisanpassungen besteht in der Regel das Recht, den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist innerhalb der vertraglich geregelten Kündigungsfristen zu den ebenfalls vertraglich geregelten Kündigungsterminen möglich. Verträge mit unbefristeter Laufzeit sind in der Regel mit Monatsfrist kündbar. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht für Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. - 6.Einschlägige Tarif- bzw. Produktbezeichnung sowie den Hinweis, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt ist
Die jeweilige Tarif- bzw. Produktbezeichnung sowie der Hinweis, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung erfolgt, sind in der Vertragsbestätigung enthalten. - 7.Zeitpunkt der Abrechnungen und die Zahlungsweise
Die Abrechnung erfolgt mindestens einmal jährlich. Es stehen die vertraglich geregelten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. In der Regel sind das die Überweisung oder das Lastschriftverfahren mittels SEPA-Basislastschriftmandats. - 8.Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen, wozu auch ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen
Bei Versorgungsstörungen haftet in der Regel der Netzbetreiber. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilen die Stadtwerke Ahrensburg auf Anfrage mit. Im Übrigen haften die Stadtwerke Ahrensburg in der Regel für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Stadtwerke Ahrensburg auch für leichte Fahrlässigkeit, wobei die Haftung der Höhe nach beschränkt ist. - 9.Unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel
Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig. - 10.Art und Weise, wie aktuelle Informationen über die geltenden Tarife, Wartungsentgelte und gebündelte Produkte oder Leistungen erhältlich sind
Diese Informationen sind auf unserer Homepage, in unserem Kundencenter oder telefonisch unter 04102 9974-0 erhältlich. - 11.Informationen über die Rechte der Letztverbraucher im Hinblick auf Verbraucherbeschwerden und Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden nach § 111b einzurichtenden Schlichtungsstelle mit deren Anschrift und Webseite, und Informationen über die Verpflichtung des Energielieferanten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragen. Voraussetzung ist, dass zuvor der Kundenservice der Stadtwerke Ahrensburg kontaktiert wurde, ohne dass eine beiderseits zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Stadtwerke Ahrensburg sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission, die für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen genutzt werden können, ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen. - 12.Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 (Bundesweites Infotelefon), Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
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