Wärmepumpenstrom
100 % Ökostrom* für deine Wärmepumpe
Dein Wärmepumpentarif für alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert wurden.
*100 % Strom aus europäischen erneuerbaren Energieanlagen, belegt durch Herkunftsnachweise.
*100 % Strom aus europäischen erneuerbaren Energieanlagen, belegt durch Herkunftsnachweise.
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Eine Wärmepumpe nutzt Wärme aus der Umwelt für eine effiziente Beheizung von Gebäuden. Mit unserem speziellen Wärmepumpentarif profitierst du von attraktiven Konditionen für den Betrieb deiner Anlage. Unser Heizstrom besteht aus 100 % Ökostrom*.
*100 % Strom aus europäischen erneuerbaren Energieanlagen, belegt durch Herkunftsnachweise.
Das Installationsdatum entscheidet:
Seit dem 1. Januar 2024 musst du Wärmepumpen so anschließen, dass sie vom Netzbetreiber gesteuert werden können. So wird das Stromnetz in Zeiten hoher Belastung entlastet. Wenn deine Geräte steuerbar sind, profitierst du von reduzierten Netzentgelten. Dafür stehen dir drei verschiedene Module zur Auswahl – je nachdem, was am besten zu deinem Haushalt passt. Die netzorientierte Steuerung hilft dabei, Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden und leistet einen Beitrag zur sicheren und zuverlässigen Energieversorgung.
Wärmepumpentarif für neue Anlagen (ab 1.01.24 installiert) buchenHast du deine Wärmepumpe schon vor dem 1. Januar 2024 installiert? Dann gilt für dich eine Übergangsfrist bis Ende 2028, bevor du die neuen Anforderungen erfüllen musst. Wenn du für eine ältere Anlage oder deine Nachtspeicherheizung einen Tarif abschließen möchtest, dann melde dich bitte direkt bei unserem Kundenservice.
Kundenservice für alte Anlagen (vor 1.01.24 installiert) und Nachtspeicherheizungen kontaktieren
Stromanbieter wechseln leicht gemacht
Der Wechsel zu uns ist einfach und schnell erledigt. Wir übernehmen die wesentlichen Formalitäten für dich und begleiten dich durch den gesamten Wechselprozess:

Gut zu wissen:
Wenn du ein Modul zur reduzierten Netzentgeltregelung nutzt, lohnt es sich, selbst im Blick zu behalten, ob dein Netzbetreiber alle wichtigen Daten korrekt und rechtzeitig an uns weitergibt.
Warum? Wir stellen dir zwar die reduzierten Netzentgelte in Rechnung – aber die eigentliche Steuerungsvereinbarung schließt du direkt mit deinem Netzbetreiber ab. Wenn du ein anderes Modul beim Netzbetreiber beantragst und dieser zustimmt, werden wir vom Netzbetreiber informiert und geben die entsprechende Rabattierung automatisch weiter, ohne, dass du dich bei uns melden musst.
Informationen zu deinem Netzbetreiber findest du auf deiner letzten Jahresrechnung oder auf der Kennzeichnung deines Stromzählers. Steht dort kein Name, sondern ein 13‑stelliger Code, kannst du den Netzbetreiber über die Übersicht der Strom- und Gasnetzbetreiber bei der Bundesnetzagentur nachschlagen.
Warum? Wir stellen dir zwar die reduzierten Netzentgelte in Rechnung – aber die eigentliche Steuerungsvereinbarung schließt du direkt mit deinem Netzbetreiber ab. Wenn du ein anderes Modul beim Netzbetreiber beantragst und dieser zustimmt, werden wir vom Netzbetreiber informiert und geben die entsprechende Rabattierung automatisch weiter, ohne, dass du dich bei uns melden musst.
Informationen zu deinem Netzbetreiber findest du auf deiner letzten Jahresrechnung oder auf der Kennzeichnung deines Stromzählers. Steht dort kein Name, sondern ein 13‑stelliger Code, kannst du den Netzbetreiber über die Übersicht der Strom- und Gasnetzbetreiber bei der Bundesnetzagentur nachschlagen.
Netzentgeltreduzierung - welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn der Netzbetreiber deine Wärmepumpe bei Bedarf steuern darf, kannst du je nach gewähltem Modul von reduzierten Netzentgelten profitieren. Weil Haushalte sehr unterschiedlich sind, gibt es drei Module, aus denen du das passende auswählen kannst. Du kannst dein Modul entsprechend den Vorgaben deines Netzbetreibers ändern.

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Hast du Fragen?
Zu unserem Wärmepumpenstrom, unseren Tarifen oder dem Wechselprozess? Unser Kundenservice steht dir gerne zur Verfügung.
Jetzt beraten lassen!Häufige Fragen zu unserem Wärmepumpenstrom
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Stromkennzeichnung für 2024 gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz, erstellt nach dem BDEW-Leitfaden. Beachte bitte: Die Zahlen werden jährlich zum Oktober auf Basis der Vorjahreswerte aktualisiert. Wir müssen also für die Veröffentlichung zum Juli 2026, so wie alle Stromversorger, auf bundesweite Werte aus dem Jahr 2025 zurückgreifen.
| 0 % | Kernkraft | |
| 0 % | Kohle | |
| 0 % | Erdgas | |
| 0 % | Sonstige fossile Energieträger | |
| 100 % | Sonstige Erneuerbare Energien | |
| 0 % | Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG |
| CO2-Emissionen | 0 g/kWh |
| Radioaktiver Abfall | 0 g/kWh |
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