Informationen zu der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
Die Bundesregierung hat zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger die Strompreisbremse sowie die Wärme- und Gaspreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Da die Energiepreisbremsen erst ab März in Kraft treten, sind diese in deinen aktuellen Abschlägen noch nicht berücksichtigt.
Das Wichtigste: Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Ahrensburg brauchst du dich um nichts zu kümmern.
Wir passen deine Abschläge an und informieren dich separat. Bis dahin gelten deine aktuellen Abschläge bzw. die Abschläge in deiner Abrechnung, die du in den kommenden Wochen erhalten wirst.
Für unsere Stromkund:innen gilt Folgendes:
Für 80 % deiner aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlst du 40 Cent/kWh (brutto). Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde gilt der festgelegte Arbeitspreis deines Tarifs. Dies gilt für Kundinnen und Kunden, deren jährlicher Stromverbrauch unter 30.000 kWh liegt. Sofern du Kundin oder Kunde mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden) bist, wende dich gerne an deine:n persönlichen Kundenbetreuer:in der Stadtwerke Ahrensburg.
Das Wichtigste: Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Ahrensburg brauchst du dich um nichts zu kümmern.
Wir passen deine Abschläge an und informieren dich separat. Bis dahin gelten deine aktuellen Abschläge bzw. die Abschläge in deiner Abrechnung, die du in den kommenden Wochen erhalten wirst.
Für unsere Stromkund:innen gilt Folgendes:
Für 80 % deiner aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlst du 40 Cent/kWh (brutto). Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde gilt der festgelegte Arbeitspreis deines Tarifs. Dies gilt für Kundinnen und Kunden, deren jährlicher Stromverbrauch unter 30.000 kWh liegt. Sofern du Kundin oder Kunde mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden) bist, wende dich gerne an deine:n persönlichen Kundenbetreuer:in der Stadtwerke Ahrensburg.
Bei einem Stromverbrauch von über 30.000 Kilowattstunden gilt die folgende Entlastung: Für 70% des bisherigen Stromverbrauchs zahlen die meist mittleren und großen Unternehmen einen garantierten Nettoarbeitspreis von 13 Cent / kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für den Stromverbrauch über 70% gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis. Basis des Entlastungskontigents ist:
•die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers bei Entnahmestellen, die über Standardlastprofil beliefert werden (z.B. private Haushalte, kleinere Gewerbebetriebe)
•der Verbrauch des Jahres 2021 bei Entnahmestellen, die nicht über ein Standardlastprofil beliefert werden (z.B. Kund:innen mit registrierter Leistungsmessung)
Für unsere Gas- und Wärmekund:innen gilt Folgendes:
Für 80 % deines im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlst du 12 Cent/kWh (brutto). Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde gilt der festgelegte Arbeitspreis deines Tarifs. Dies gilt für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt. Kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten ebenfalls für 80% ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch einen Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent/kWh. Sofern du Kundin oder Kunde mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden) sind, wende dich gerne an deine:n persönlichen Kundenbetreuer:in der Stadtwerke Ahrensburg.
Für Unternehmen, die mehr als 1,5 Mio. kWh verbrauchen, greift die Wärme- und Gaspreisbremse bereits im Januar. Bei der Gaspreisbremse zahlen Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) für 70% des Jahresverbrauchs aus 2021 7 Cent/kWh (netto). Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen sie den festgelegten Arbeitspreis ihres Tarifs. Bei der Wärmepreisbremse zahlen Unternehmen für 70% des Jahresverbrauchs aus 2021 einen Nettopreis von 7,5 Cent / kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen für die Unternehmen zusätzlich an.
Du hast noch offene Fragen?
Hier (verlinkung FAQ) habe wir die häufig gestellten Fragen für dich zusammengefasst.
•die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers bei Entnahmestellen, die über Standardlastprofil beliefert werden (z.B. private Haushalte, kleinere Gewerbebetriebe)
•der Verbrauch des Jahres 2021 bei Entnahmestellen, die nicht über ein Standardlastprofil beliefert werden (z.B. Kund:innen mit registrierter Leistungsmessung)
Für unsere Gas- und Wärmekund:innen gilt Folgendes:
Für 80 % deines im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlst du 12 Cent/kWh (brutto). Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde gilt der festgelegte Arbeitspreis deines Tarifs. Dies gilt für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt. Kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten ebenfalls für 80% ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch einen Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent/kWh. Sofern du Kundin oder Kunde mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden) sind, wende dich gerne an deine:n persönlichen Kundenbetreuer:in der Stadtwerke Ahrensburg.
Für Unternehmen, die mehr als 1,5 Mio. kWh verbrauchen, greift die Wärme- und Gaspreisbremse bereits im Januar. Bei der Gaspreisbremse zahlen Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) für 70% des Jahresverbrauchs aus 2021 7 Cent/kWh (netto). Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen sie den festgelegten Arbeitspreis ihres Tarifs. Bei der Wärmepreisbremse zahlen Unternehmen für 70% des Jahresverbrauchs aus 2021 einen Nettopreis von 7,5 Cent / kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen für die Unternehmen zusätzlich an.
Du hast noch offene Fragen?
Hier (verlinkung FAQ) habe wir die häufig gestellten Fragen für dich zusammengefasst.