Energieeinsparungsmaßnahmen
Informationen zu Energieeinsparungsmaßnahmen gemäß § 9 EnSikuMaV.
Wir alle müssen Energie sparen. Um diesem Ziel näher zu kommen, tritt ab dem 01.10.2022 eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (kurz EnSikuMaV) zunächst für 6 Monate in Kraft. Wir als Energieversorger sind damit verpflichtet, dich über deinen Gasverbrauch und über mögliche Einsparpotenziale in deinen Häusern oder Wohnungen zu informieren. Damit sollst du als Endverbraucher:in über das rechnerische Einsparpotenzial informiert werden, das bei einer Absenkung der Raumtemperatur erzielt werden kann. Pauschal wird davon ausgegangen, dass der Energieverbrauch bei einer Absenkung der Temperatur von 1 Grad Celsius um 6 Prozent sinkt.
Wir alle müssen Energie sparen. Um diesem Ziel näher zu kommen, tritt ab dem 01.10.2022 eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (kurz EnSikuMaV) zunächst für 6 Monate in Kraft. Wir als Energieversorger sind damit verpflichtet, dich über deinen Gasverbrauch und über mögliche Einsparpotenziale in deinen Häusern oder Wohnungen zu informieren. Damit sollst du als Endverbraucher:in über das rechnerische Einsparpotenzial informiert werden, das bei einer Absenkung der Raumtemperatur erzielt werden kann. Pauschal wird davon ausgegangen, dass der Energieverbrauch bei einer Absenkung der Temperatur von 1 Grad Celsius um 6 Prozent sinkt.