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Energieeinsparungsmaßnahmen
Informationen zu Energieeinsparungsmaßnahmen gemäß § 9 EnSikuMaV.
Wir alle müssen Energie sparen. Um diesem Ziel näher zu kommen, tritt ab dem 01.10.2022 eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (kurz EnSikuMaV) zunächst für 6 Monate in Kraft. Wir als Energieversorger sind damit verpflichtet, dich über deinen Gasverbrauch und über mögliche Einsparpotenziale in deinen Häusern oder Wohnungen zu informieren. Damit sollst du als Endverbraucher:in über das rechnerische Einsparpotenzial informiert werden, das bei einer Absenkung der Raumtemperatur erzielt werden kann. Pauschal wird davon ausgegangen, dass der Energieverbrauch bei einer Absenkung der Temperatur von 1 Grad Celsius um 6 Prozent sinkt.