Dein Warenkorb

Dein Warenkorb ist leer

§ 14a EnWG: Neue Regeln für Wärmepumpen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen 

Die Energiewende ist längst nicht mehr nur eine politische Vision – sie findet bei dir zu Hause statt. In deiner Wärmepumpe. In deinem E-Auto. In deinem Batteriespeicher. All diese Geräte brauchen Strom, oft viel davon, und häufig zur gleichen Zeit. Genau das bringt unser Stromnetz an seine Grenzen. Damit die Infrastruktur Schritt halten kann, hat die Bundesnetzagentur den § 14a EnWG überarbeitet – eine Regelung, die seit 1. Januar 2024 allen hilft, die moderne Energieanlagen betreiben oder planen. Doch was bedeutet das im Alltag? Warum betrifft es dich? Und welche Vorteile kannst du nutzen? 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel: Schutz des Stromnetzes vor Überlastung durch stromintensive Geräte (Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher, Klimageräte).
  • Geltungsbereich: Neu installierte Anlagen ab 1.1.2024 (> 4,2 kW); Bestandsanlagen erst ab 2029 betroffen.
  • Netzsteuerung: Leistung darf nur gedrosselt, nicht abgeschaltet werden; Mindestbetrieb von 4,2 kW bleibt erhalten.
  • Ausnahme: Normale Haushaltsgeräte und Nachtspeicherheizungen sind nicht betroffen.
  • Vorteil für dich: Reduzierte Netzentgelte über drei Module (Pauschale, kWh-basiert, zeitvariable Preise).

Warum § 14a EnWG heute wichtiger ist denn je 

Stell dir vor, in einer Straße schalten an einem Winterabend gleich mehrere Haushalte ihre Wärmepumpen ein, laden ihre E-Autos und betreiben vielleicht noch Batteriespeicher. Die Last im Netz schießt hoch – und das passiert nicht mehr vereinzelt, sondern immer häufiger. Genau hier setzt § 14a EnWG an: Netzbetreiber dürfen die Leistung bestimmter Anlagen nun kurzzeitig und gezielt reduzieren, wenn es zu einer drohenden Überlastung kommt. Dafür werden neue Geräte verpflichtend „steuerbar“ angeschlossen. 
Diese Steuerung ist nicht beliebig, sondern streng begrenzt – und für dich bleibt sie kaum spürbar. 

Deine Geräte bleiben immer in Betrieb – auch bei einer Drosselung 

Eine der großen Sorgen vieler Betreiber:innen lautet: „Wird meine Anlage dann einfach abgeschaltet?“ Die Antwort ist ganz klar: Nein. 
Der Netzbetreiber darf die Leistung deiner Anlage nur reduzieren, nicht kappen. Dabei muss immer eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen, so dass deine Wärmepumpe weiterläuft. Das bedeutet: Das System schützt das Netz – ohne deinen Alltag auszubremsen. 

Für wen gilt § 14a EnWG? 

Du nutzt eine Wallbox, Wärmepumpe, einen Stromspeicher oder eine Klimaanlage, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb ist und beim Netzbetreiber angemeldet wurde? Deine Anlage hat mehr als 4,2 kW Leistung? Dann gelten für dich die neuen Regeln nach § 14a EnWG. 

Deine Anlage ist älter und vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen? Du hast dafür bereits reduzierte Netzentgelte bekommen? Dann bleibt für dich bis zum 31. Dezember 2028 alles wie gewohnt. Erst ab 1. Januar 2029 gelten auch für dich die neuen Regelungen. Damit die neue Steuerung funktioniert, kann ab 2029 ein Umbau deiner Anlage notwendig sein. Frag dafür am besten deinen Installateurbetrieb, welche Anpassungen erforderlich sind. 
Außenanlage einer Wärmepumpe an Ziegelhaus – energieeffizientes Heizen mit moderner Technik

Welche Geräte überhaupt betroffen sind 

Die Regelung betrifft leistungsstarke Geräte, die nach dem 1. Januar 2024 installiert wurden. Dazu gehören: 
  • Wärmepumpen
  • Private Wallboxen / Ladepunkte für E-Autos
  • Klimageräte / Raumkühlungen
  • Batteriespeicher (mit > 4,2 kW Ladeleistung)
Normale Haushaltsgeräte bleiben davon komplett unberührt. Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die neue § 14aRegelung. Sie werden weiterhin nach ihrer bisherigen Logik dauerhaft gesteuert – und bleiben damit von allen Neuerungen ausgenommen. Für dich heißt das: Alles bleibt wie gewohnt. 

Warum du sogar profitierst – die Sache mit den Netzentgelten 

Dass Netzbetreiber vorübergehend eingreifen dürfen, ist nur die eine Seite. Die andere Seite: Du bekommst dafür eine finanzielle Entlastung. Die Netzentgelte – also der Preisanteil für die Nutzung des Stromnetzes – werden für steuerbare Geräte gesenkt. Und das nicht irgendwie, sondern in einem durchdachten System mit drei Modulen, die du flexibel wählen kannst. 
  1. 1.Modul: Die einfache Pauschale 
    Du erhältst einen festen Rabatt auf deine Netzentgelte. Und das Beste: Du brauchst keinen separaten Zähler.
  2. 2.Modul: Die kilowattstundenbasierte Variante 
    Hier sparst du pro verbrauchter Kilowattstunde deiner Wärmepumpe, Wallbox oder deines Speichers. Dafür ist ein eigener Zähler Pflicht – logisch, denn der Verbrauch muss getrennt messbar sein.
  3. 3.Modul: Zeitvariable Netzentgelte – als Ergänzung 
    Modul 3 funktioniert nur in Kombination mit Modul 1. Es führt zeitlich variable Netzentgelte ein, also Preisvorteile zu bestimmten Uhrzeiten. Auch hier gilt: kein separater Zähler erforderlich, weil die Grundlage Modul 1 ist.
wärmepumpe stadtwerke ahrensburg

Warum das Ganze ein echter Fortschritt ist 

Die Reform des § 14a EnWG verbindet zwei wichtige Ziele: 
  • Mehr Netzstabilität: Damit neue Anlagen schneller und sicherer angeschlossen werden können.
  • Mehr Fairness für Verbraucher:innen: Du wirst für deine Flexibilität belohnt – mit spürbar günstigeren Netzentgelten.
Wenn du eine neue Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher nutzt oder planst, ist § 14a EnWG vor allem eines: ein gut durchdachtes System, das dir hilft, Geld zu sparen und gleichzeitig die Energiewende zu unterstützen. 

Fragen? Kontaktier deinen Ansprechpartner Fernando:

Fernando Ribeiro
Fernando Ribeiro
Key-Account-Manager
Energielösungen
04102 9974-268
energieloesungen@stadtwerke-ahrensburg.de
Jetzt Termin buchen