Preisentwicklung des CO2-Preises für 2026
Der CO2-Preis betrifft uns alle – egal ob beim Heizen, Tanken oder beim Kauf von Energie. Seit 2021 gibt es in Deutschland ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe. Doch ab 2026 ändert sich das System schrittweise. Doch was steckt dahinter, und was kommt ab 2026 auf uns zu?
Der CO2-Preis nach den geltenden Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) basiert auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Nach diesem System sind Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel liefern, verpflichtet, für diese Brennstoffe sog. Emissionszertifikate (nEHS-Zertifikate) zu erwerben. So entsteht in den Sektoren Wärme und Verkehr, die noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind, ein Preis für jede in Deutschland ausgestoßene Tonne CO2. Die Kosten für den Zertifikateerwerb werden von den Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem Leitbild des Gesetzgebers an die Endverbraucher als Bestandteil der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise weitergegeben.
Für den Zertifikateerwerb gelten noch bis zum 31.12.2025 die im BEHG gesetzlich geregelten Festpreise, aktuell 55 Euro, die als fester Preisbestandteil in die Kalkulation der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise übernommen wurden.
Ab dem 01.01.2026 beginnt die sog. marktbasierte Versteigerungsphase. Die nEHS-Zertifikate sollen 2026 in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro pro nEHS-Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro nEHS-Zertifikat) auktioniert werden. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne soll sich dann der Preis je nach Nachfrage am Markt bilden. Ab dem Jahr 2027 soll sich der CO2-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels frei auf dem Markt für Emissionszertifikate bilden, indem Emissionszertifikate an die Verkäufer von Brennstoffen versteigert werden.
Bislang gibt es aber noch keine gesetzliche Umsetzung der Versteigerungsphase im BEHG bzw. in der BEHV. Wie, wo und wann ab 01.01.2026 Zertifikate auktioniert werden und sich die Zertifikatepreise zunächst im Preiskorridor am Markt entwickeln, ist daher noch unbekannt. Sicher ist nur, dass den Brennstoff- und Wärmelieferanten ab 01.01.2026 Kosten in noch unbekannter Höhe entstehen. Eine Abbildung dieser Kosten als Bestandteil des vertraglich von den Kunden zu zahlenden Brennstoff- und Wärmepreises und deren Kommunikation kann also vermutlich erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen; spätestens mit der dann nächsten turnusmäßigen Verbrauchsabrechnung werden die CO2- Kosten – wie bisher auch schon – gesondert ausgewiesen.
Der CO2-Preis nach den geltenden Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) basiert auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Nach diesem System sind Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel liefern, verpflichtet, für diese Brennstoffe sog. Emissionszertifikate (nEHS-Zertifikate) zu erwerben. So entsteht in den Sektoren Wärme und Verkehr, die noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind, ein Preis für jede in Deutschland ausgestoßene Tonne CO2. Die Kosten für den Zertifikateerwerb werden von den Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem Leitbild des Gesetzgebers an die Endverbraucher als Bestandteil der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise weitergegeben.
Für den Zertifikateerwerb gelten noch bis zum 31.12.2025 die im BEHG gesetzlich geregelten Festpreise, aktuell 55 Euro, die als fester Preisbestandteil in die Kalkulation der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise übernommen wurden.
Ab dem 01.01.2026 beginnt die sog. marktbasierte Versteigerungsphase. Die nEHS-Zertifikate sollen 2026 in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro pro nEHS-Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro nEHS-Zertifikat) auktioniert werden. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne soll sich dann der Preis je nach Nachfrage am Markt bilden. Ab dem Jahr 2027 soll sich der CO2-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels frei auf dem Markt für Emissionszertifikate bilden, indem Emissionszertifikate an die Verkäufer von Brennstoffen versteigert werden.
Bislang gibt es aber noch keine gesetzliche Umsetzung der Versteigerungsphase im BEHG bzw. in der BEHV. Wie, wo und wann ab 01.01.2026 Zertifikate auktioniert werden und sich die Zertifikatepreise zunächst im Preiskorridor am Markt entwickeln, ist daher noch unbekannt. Sicher ist nur, dass den Brennstoff- und Wärmelieferanten ab 01.01.2026 Kosten in noch unbekannter Höhe entstehen. Eine Abbildung dieser Kosten als Bestandteil des vertraglich von den Kunden zu zahlenden Brennstoff- und Wärmepreises und deren Kommunikation kann also vermutlich erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen; spätestens mit der dann nächsten turnusmäßigen Verbrauchsabrechnung werden die CO2- Kosten – wie bisher auch schon – gesondert ausgewiesen.