Energieausweis erstellen: der Leitfaden für Hausbesitzer:innen
Stehst du vielleicht gerade vor der Entscheidung, dein Haus oder deine Wohnung in Ahrensburg zu verkaufen? Oder planst du eine Neuvermietung? Vielleicht möchtest du auch einfach nur schwarz auf weiß sehen, wie es um die Energieeffizienz deiner eigenen vier Wände bestellt ist und wo du langfristig Kosten sparen kannst. In all diesen Fällen ist der Energieausweis ein zentrales und in den meisten Fällen auch gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Er ist quasi ein „Energiespar-Pass“ für Häuser und zeigt dir, ähnlich wie das Energielabel auf deinem Kühlschrank, wie effizient ein Gebäude mit Energie umgeht.
In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Unterschiede es zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gibt, wer welchen verpflichtend braucht und wer nicht, wie du einen Energieausweis online beantragen kannst und was er wirklich kostet. Und wir zeigen dir, wie die Stadtwerke Ahrensburg (SWA) dich dabei unterstützen – kompetent, persönlich, online und vor Ort.
In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Unterschiede es zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gibt, wer welchen verpflichtend braucht und wer nicht, wie du einen Energieausweis online beantragen kannst und was er wirklich kostet. Und wir zeigen dir, wie die Stadtwerke Ahrensburg (SWA) dich dabei unterstützen – kompetent, persönlich, online und vor Ort.
Das Wichtigste in Kürze
Was ist ein Energieausweis und warum ist er so wichtig?
Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität deines Gebäudes bewertet. Er fasst die wichtigsten Kennzahlen zum Energiebedarf oder -verbrauch deines Hauses zusammen. Das Herzstück jedes Energieausweises ist die bunte Farbskala von Grün bis Rot mit den Effizienzklassen A+ bis H. Grün (Klasse A+ bis B) steht für eine hervorragende Energieeffizienz (geringer Energiebedarf), Rot (Klasse H) für einen sehr hohen Energiebedarf und entsprechend hohe Heizkosten. Zusätzlich enthält der Ausweis Kennwerte in kWh/(m²·a) sowie oft Empfehlungen, wie du den energetischen Zustand verbessern kannst.
Wichtig: Ein Energieausweis ist kein Ersatz für eine ausführliche Energieberatung. Er liefert eine Übersicht, aber keinen detaillierten Sanierungsfahrplan.
Wichtig: Ein Energieausweis ist kein Ersatz für eine ausführliche Energieberatung. Er liefert eine Übersicht, aber keinen detaillierten Sanierungsfahrplan.
Nutzen des Energieausweises für Verkäufer:innen und Vermieter:innen
Ein guter Energiewert kann den Verkauf oder die Vermietung beschleunigen und den Wert deiner Immobilie positiv beeinflussen.
Energieausweis-Vorteile für Käufer:innen und Mieter:innen
Als Käufer:in oder Mieter:in gibt dir der Energieausweis eine wichtige Orientierung zu den zu erwartenden Energiekosten und dem baulichen Standard des Hauses. Welchen Vorteil du konkret daraus ziehst, hängt vom jeweiligen Ausweistyp ab:
Der Verbrauchsausweis zeigt dir, was die Vornutzer:innen tatsächlich verbraucht haben. Dein Vorteil: Du erhältst einen echten Anhaltspunkt, welche Heizkosten in der Vergangenheit angefallen sind. Beachte aber, dass dieser Wert stark vom individuellen Verhalten (z. B. viel oder wenig heizen) abhängt und daher für den Vergleich verschiedener Gebäude weniger aussagekräftig ist.
Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes selbst – also die Qualität von Dämmung, Fenstern und Heizung. Dein Vorteil: Er ermöglicht dir einen fairen und objektiven Vergleich verschiedener Immobilien, ganz unabhängig davon, wer vorher darin gewohnt hat. Du erkennst so auf einen Blick den echten energetischen Standard des Hauses. Dein eigener Verbrauch kann davon später abweichen, aber du kaufst oder mietest nicht die Katze im Sack.
Der Verbrauchsausweis zeigt dir, was die Vornutzer:innen tatsächlich verbraucht haben. Dein Vorteil: Du erhältst einen echten Anhaltspunkt, welche Heizkosten in der Vergangenheit angefallen sind. Beachte aber, dass dieser Wert stark vom individuellen Verhalten (z. B. viel oder wenig heizen) abhängt und daher für den Vergleich verschiedener Gebäude weniger aussagekräftig ist.
Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes selbst – also die Qualität von Dämmung, Fenstern und Heizung. Dein Vorteil: Er ermöglicht dir einen fairen und objektiven Vergleich verschiedener Immobilien, ganz unabhängig davon, wer vorher darin gewohnt hat. Du erkennst so auf einen Blick den echten energetischen Standard des Hauses. Dein eigener Verbrauch kann davon später abweichen, aber du kaufst oder mietest nicht die Katze im Sack.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Wohngebäude: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide dokumentieren die Energieeffizienz, aber auf unterschiedliche Weise.
Der Bedarfsausweis (bedarfsorientierter Energieausweis)
Der Verbrauchsausweis (verbrauchsorientierter Energieausweis)
Brauchst du einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?
Grundsätzlich hast du für die meisten Wohngebäude die Wahlfreiheit. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen der Bedarfsausweis Pflicht ist: Wenn dein Wohngebäude vor 1977 gebaut wurde, maximal 4 Wohneinheiten hat und bislang nicht umfassend energetisch saniert wurde, schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor. Auch für alle Neubauten wird immer ein Bedarfsausweis ausgestellt (weil noch keine Verbrauchsdaten existieren). In allen anderen Fällen – etwa neuere oder sanierte Gebäude, größere Mehrfamilienhäuser – kannst du auch den Verbrauchsausweis wählen.
Auch wenn du einen Verbrauchsausweis erstellen lassen darfst, lohnt sich bei energetischen Schwachstellen deines Gebäudes dennoch ein Bedarfsausweis. Die dena (Deutsche Energie-Agentur) empfiehlt beispielsweise grundsätzlich den bedarfsorientierten Ausweis, da dieser detailliertere Informationen zu möglichen Verbesserungen liefert.
Tipp: Unsere Expert:innen oder unser Online-Anfrageprozess helfen dir bei der richtigen Wahl des Ausweistyps für dein Gebäudeprofil.
Auch wenn du einen Verbrauchsausweis erstellen lassen darfst, lohnt sich bei energetischen Schwachstellen deines Gebäudes dennoch ein Bedarfsausweis. Die dena (Deutsche Energie-Agentur) empfiehlt beispielsweise grundsätzlich den bedarfsorientierten Ausweis, da dieser detailliertere Informationen zu möglichen Verbesserungen liefert.
Tipp: Unsere Expert:innen oder unser Online-Anfrageprozess helfen dir bei der richtigen Wahl des Ausweistyps für dein Gebäudeprofil.
Inhalte eines Energieausweises: Was steht im Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Ein Energieausweis enthält standardisierte Angaben, die sowohl im Verbrauchs- als auch im Bedarfsausweis zu finden sind. Beide Ausweistypen bieten dir einen umfassenden Überblick über die energetische Situation deines Hauses. Zusätzlich liefert jeder Ausweistyp aber spezifische Kennzahlen.
Gemeinsame Bestandteile der Verbrauchs- und Bedarfsausweise
Spezielle Inhalte im Bedarfsausweis
Spezielle Inhalte im Verbrauchsausweis
Energieausweis: Pflicht seit Einführung der EnEV in Stufen, heute im GEG verankert
Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wurde in Deutschland schrittweise eingeführt und ist heute im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, das die vorherige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
Daher stellt sich nicht die Frage „Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis?“, sondern „Wann ist ein Energieausweis nötig?“. Dieser ist immer dann nötig, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Wer keinen Energieausweis vorlegen kann, muss mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro rechnen.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Vielleicht fragst du dich jetzt: Brauche ich für mein Haus überhaupt so ein Dokument? Die Regel ist einfach: Sobald du deine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchtest, brauchst du einen gültigen Energieausweis. Eigentümer:innen, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen und es nicht vermieten, müssen keinen Energieausweis besitzen. Es schadet allerdings nicht, einen zu haben, um den Energiestatus des Hauses zu kennen.
Die Energieausweispflicht im Detail
Nach GEG gelten derzeit (Stand Mai 2025) Pflichten zur Erstellung und Vorlage eines Energieausweises in den folgenden Fällen:
Verkauf: Wenn du ein Haus, eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt verkaufst.
Vermietung oder Verpachtung: Bei Neuvermietung oder Verpachtung von Wohnimmobilien oder Gewerbeobjekten.
Neubau: Für alle neu errichteten Wohngebäude und Gewerbeimmobilien muss ein Energieausweis erstellt werden.
Umfangreiche Sanierungen: Wenn an einem bestehenden Wohngebäude oder Gewerbeobjekt umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem GEG erfordern, dies ist beispielsweise der Fall bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, oder wenn gemäß § 50 GEG in Verbindung mit § 48 GEG bestimmte Bauteiländerungen vorgenommen werden und der Nachweis über das Gesamtgebäude geführt wird.
Jetzt Energieausweis beantragenVerkauf: Wenn du ein Haus, eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt verkaufst.
Vermietung oder Verpachtung: Bei Neuvermietung oder Verpachtung von Wohnimmobilien oder Gewerbeobjekten.
Neubau: Für alle neu errichteten Wohngebäude und Gewerbeimmobilien muss ein Energieausweis erstellt werden.
Umfangreiche Sanierungen: Wenn an einem bestehenden Wohngebäude oder Gewerbeobjekt umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem GEG erfordern, dies ist beispielsweise der Fall bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, oder wenn gemäß § 50 GEG in Verbindung mit § 48 GEG bestimmte Bauteiländerungen vorgenommen werden und der Nachweis über das Gesamtgebäude geführt wird.
Gibt es Ausnahmen von der Energieausweispflicht?
Ja, es gibt einige klar definierte Ausnahmen von der Energieausweispflicht. Du benötigst keinen Energieausweis für:
1. Kleine Gebäude: Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.
2. Bestimmte denkmalgeschützte Gebäude: Wenn die Erfüllung der Anforderungen des Energieausweises die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen würde oder der Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Eine genaue Prüfung ist hier aber wichtig.
3. Nicht regelmäßig genutzte oder beheizte Gebäude: Gebäude, die dazu bestimmt sind, jährlich weniger als vier Monate genutzt (beheizt oder gekühlt) zu werden. Oder Gebäude, deren zu erwartender Energieverbrauch bei ganzjähriger Nutzung weniger als 25 Prozent des Verbrauchs beträgt (z. B. manche Ferienhäuser, die nur sehr eingeschränkt genutzt werden).
4. Abrissgebäude: Gebäude, die nachweislich für den Abriss vorgesehen sind (hier muss ein entsprechender Nachweis, z. B. eine Abrissgenehmigung, vorliegen).
5. Bestimmte Betriebsgebäude in der Landwirtschaft und Tierhaltung: Beispielsweise Ställe oder Gewächshäuser, die überwiegend durch die im Gebäude entstehende Abwärme oder Prozesswärme beheizt werden.
6. Gebäude für religiöse Zwecke: Kirchen und andere Gebäude, die für Gottesdienste oder ähnliche religiöse Zwecke genutzt werden.
7. Temporäre Bauten: Traglufthallen, Zelte und ähnliche provisorische Bauten mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren.
8. Unbeheizte Gebäude: Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht beheizt oder gekühlt werden (z. B. reine Lagerhallen ohne Heizung oder Tiefgaragen).
1. Kleine Gebäude: Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.
2. Bestimmte denkmalgeschützte Gebäude: Wenn die Erfüllung der Anforderungen des Energieausweises die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen würde oder der Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Eine genaue Prüfung ist hier aber wichtig.
3. Nicht regelmäßig genutzte oder beheizte Gebäude: Gebäude, die dazu bestimmt sind, jährlich weniger als vier Monate genutzt (beheizt oder gekühlt) zu werden. Oder Gebäude, deren zu erwartender Energieverbrauch bei ganzjähriger Nutzung weniger als 25 Prozent des Verbrauchs beträgt (z. B. manche Ferienhäuser, die nur sehr eingeschränkt genutzt werden).
4. Abrissgebäude: Gebäude, die nachweislich für den Abriss vorgesehen sind (hier muss ein entsprechender Nachweis, z. B. eine Abrissgenehmigung, vorliegen).
5. Bestimmte Betriebsgebäude in der Landwirtschaft und Tierhaltung: Beispielsweise Ställe oder Gewächshäuser, die überwiegend durch die im Gebäude entstehende Abwärme oder Prozesswärme beheizt werden.
6. Gebäude für religiöse Zwecke: Kirchen und andere Gebäude, die für Gottesdienste oder ähnliche religiöse Zwecke genutzt werden.
7. Temporäre Bauten: Traglufthallen, Zelte und ähnliche provisorische Bauten mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren.
8. Unbeheizte Gebäude: Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht beheizt oder gekühlt werden (z. B. reine Lagerhallen ohne Heizung oder Tiefgaragen).
Wo und wann muss der Energieausweis gezeigt werden?
Als Eigentümer:in oder Immobilienmakler:in musst du bereits in Immobilienanzeigen wichtige Kennwerte aus dem Ausweis angeben (z. B. Energieeffizienzklasse, Endenergiekennwert), wenn zu diesem Zeitpunkt ein gültiger Ausweis vorliegt. Spätestens zur Besichtigung musst du aber unaufgefordert den gültigen Energieausweis vorzeigen und bei Vertragsabschluss den Käufer:innen übergeben oder den neuen Mieter:innen in Kopie aushändigen.
Energieausweis-Aushangpflicht für öffentliche Einrichtungen und Gewerbeobjekte
Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr (z. B. Behörden, größere Geschäfte ab einer Nutzfläche von 250 m²) besteht die Pflicht, einen vorhandenen Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Auch in sonstigen Nicht-Wohngebäuden mit intensivem Publikumsverkehr und über 500 m² Fläche besteht Aushangpflicht, sobald für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wurde.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Zeit kannst du ihn bei jeder Vermietung oder jedem Verkauf immer wieder verwenden. Danach musst du einen neuen Ausweis erstellen lassen, falls du erneut vermieten/verkaufen willst.
Ausnahme: Umbauten und Sanierungen
Beachte: Wenn du größere Änderungen am Gebäude durchführst (z. B. Dämmung, neuer Heizkessel, Anbau), empfiehlt es sich, auch vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Ausweis zu erstellen – denn deine Immobilie ist dann energetisch ein ganz anderes Haus! Offiziell erlischt die Gültigkeit vorzeitig, wenn durch Umbau die energetischen Eigenschaften wesentlich verändert wurde.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nicht jede:r darf einfach so einen Energieausweis ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt in § 88 genau fest, wer dazu berechtigt ist. Dies soll sicherstellen, dass die Ausweise fachgerecht und nach einheitlichen Standards erstellt werden. Zu den ausstellungsberechtigten Personen gehören unter anderem Hochschulabsolvent:innen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunktkenntnissen im Bereich des energiesparenden Bauens. Ebenfalls dazu gehören bestimmte Handwerksmeister:innen (z. B. aus dem Bau-, Installations- und Heizungsbau- oder Schornsteinfegerhandwerk) und staatlich anerkannte Techniker:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation im Bereich Energieberatung.
Bei den Stadtwerken Ahrensburg arbeiten wir ausschließlich mit solchen qualifizierten Energieberater:innen und Partner:innen zusammen, um dir einen rechtssicheren und aussagekräftigen Energieausweis zu garantieren.
Bei den Stadtwerken Ahrensburg arbeiten wir ausschließlich mit solchen qualifizierten Energieberater:innen und Partner:innen zusammen, um dir einen rechtssicheren und aussagekräftigen Energieausweis zu garantieren.
Was kostet ein Energieausweis in Ahrensburg
Die Stadtwerke Ahrensburg bieten dir Energieausweise zum fairen Festpreis an – einfach und transparent. Als dein regionaler Partner kümmern wir uns um die Ausstellung, in Kooperation mit erfahrenen Energieberater:innen der delta GmbH.
● Folgende Preise gelten (inkl. Mehrwertsteuer):
● Verbrauchsausweis (Wohngebäude): 112 Euro
● Verbrauchsausweis (Nicht-Wohngebäude): 112 Euro
● Bedarfsausweis (Wohngebäude): 190 Euro
Diese Kosten beinhalten bereits alles, auch die Registrierung deines Ausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) – denn jeder Energieausweis bekommt eine offizielle Registriernummer. Es gibt keine versteckten Gebühren. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises ist aufwändiger, darum teurer – dafür erhältst du aber auch eine ausführliche Beratung und Analyse deines Gebäudes.
Auf dem freien Markt bei anderen Anbietern können die Preise für einen Bedarfsausweis durchaus zwischen 300 und 800 Euro oder mehr betragen.
Tipp: Für Neubauten wird der Energieausweis in der Regel vom planenden Architekten oder Energieberater ausgestellt. Selbstverständlich kannst du dich aber auch direkt an uns wenden: Wir erstellen den notwendigen Ausweis für dich, gerne in Abstimmung mit deinen Planer:innen.
● Folgende Preise gelten (inkl. Mehrwertsteuer):
● Verbrauchsausweis (Wohngebäude): 112 Euro
● Verbrauchsausweis (Nicht-Wohngebäude): 112 Euro
● Bedarfsausweis (Wohngebäude): 190 Euro
Diese Kosten beinhalten bereits alles, auch die Registrierung deines Ausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) – denn jeder Energieausweis bekommt eine offizielle Registriernummer. Es gibt keine versteckten Gebühren. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises ist aufwändiger, darum teurer – dafür erhältst du aber auch eine ausführliche Beratung und Analyse deines Gebäudes.
Auf dem freien Markt bei anderen Anbietern können die Preise für einen Bedarfsausweis durchaus zwischen 300 und 800 Euro oder mehr betragen.
Tipp: Für Neubauten wird der Energieausweis in der Regel vom planenden Architekten oder Energieberater ausgestellt. Selbstverständlich kannst du dich aber auch direkt an uns wenden: Wir erstellen den notwendigen Ausweis für dich, gerne in Abstimmung mit deinen Planer:innen.
Energieausweis erstellen lassen: einfach mit den Stadtwerken Ahrensburg
Du kannst entweder über unser Online-Portal eine Anfrage für deinen Energieausweis stellen oder du lässt dich kostenlos beraten. Die Energieexpert:innen der Stadtwerke Ahrensburg besprechen mit dir deine Situation, klären, welcher Ausweistyp (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) für dein Gebäude notwendig oder sinnvoll ist und welche Unterlagen wir dafür von dir benötigen.
Schritte zur Beantragung eines Verbrauchsausweises
Schritte zur Beantragung eines Bedarfsausweises
Schritte zur Beantragung eines Verbrauchsausweises
Du kannst entweder über unser Online-Portal eine Anfrage für deinen Energieausweis stellen oder du lässt dich kostenlos beraten. Die Energieexpert:innen der Stadtwerke Ahrensburg besprechen mit dir deine Situation, klären, welcher Ausweistyp (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) für dein Gebäude notwendig oder sinnvoll ist und welche Unterlagen wir dafür von dir benötigen.
Schritte zur Beantragung eines Bedarfsausweises
1. Benötigte Unterlagen: Detaillierte Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Angaben zur Bauweise und den verwendeten Materialien (Wandaufbau, Dämmstärken), Informationen zur Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasserbereitungsanlage (Art, Typ, Baujahr, Leistung), Schornsteinfegerprotokoll. Falls nicht alle Unterlagen vorliegen, hilft unser:e Expert:in.
2. Beauftragung: Du beauftragst uns mit der Erstellung deines Bedarfsausweises, und wir übernehmen die komplette Abwicklung.
3. Berechnung und Ausweiserstellung: Unsere Expert:innen oder Partner:innen führen die notwendigen Berechnungen gemäß den Vorgaben des GEG durch und erstellen den rechtssicheren Energieausweis für dein Gebäude, inklusive der passenden Modernisierungsempfehlungen.
4. Übergabe und Erläuterung: Du erhältst deinen fertigen Energieausweis. Auf Wunsch erläutern wir dir die Ergebnisse, die Bedeutung der Kennwerte und die vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen ausführlich.
Energieausweis beantragen2. Beauftragung: Du beauftragst uns mit der Erstellung deines Bedarfsausweises, und wir übernehmen die komplette Abwicklung.
3. Berechnung und Ausweiserstellung: Unsere Expert:innen oder Partner:innen führen die notwendigen Berechnungen gemäß den Vorgaben des GEG durch und erstellen den rechtssicheren Energieausweis für dein Gebäude, inklusive der passenden Modernisierungsempfehlungen.
4. Übergabe und Erläuterung: Du erhältst deinen fertigen Energieausweis. Auf Wunsch erläutern wir dir die Ergebnisse, die Bedeutung der Kennwerte und die vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen ausführlich.
Energieausweis abgelaufen oder verloren – was nun?
Wie bereits erwähnt, ist ein Energieausweis ab dem Tag seiner Ausstellung genau 10 Jahre lang gültig. Doch was passiert danach oder wenn das wichtige Dokument einmal nicht mehr auffindbar ist?
Gültigkeit und Erneuerung: immer auf dem neuesten Stand
Nach Ablauf der 10 Jahre verliert der Energieausweis seine Gültigkeit. Eine einfache Verlängerung ist nicht möglich; es muss stets ein komplett neuer Ausweis erstellt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn du nach Ablauf der Gültigkeit einen Verkauf oder eine Neuvermietung planst. Es kann auch sinnvoll sein, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, bevor der alte abläuft, falls zwischenzeitlich energetische Sanierungsmaßnahmen an deinem Gebäude durchgeführt wurden, die den Energiewert positiv beeinflusst haben. So präsentierst du potenziellen Käufer:innen oder Mieter:innen stets die aktuellen und besten Werte deiner Immobilie.
Energieausweis verloren? So bekommst du Ersatz
Solltest du deinen Energieausweis einmal verlegt haben oder er ist schlicht nicht mehr auffindbar, ist das kein Grund zur Panik. Wende dich am besten direkt an die Stelle oder die Person, die den Ausweis ursprünglich ausgestellt hat. Oftmals haben Aussteller:innen die Daten archiviert und können dir eine Zweitschrift oder eine Kopie ausstellen – eventuell gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.
Wenn du deinen Energieausweis über uns, die Stadtwerke Ahrensburg, bezogen hast, helfen wir dir natürlich gerne weiter, eine Lösung zu finden. Ist eine Kopie nicht mehr möglich, muss ein neuer Ausweis erstellt werden, was dann auch die aktuellsten Gebäudedaten berücksichtigt.
Wenn du deinen Energieausweis über uns, die Stadtwerke Ahrensburg, bezogen hast, helfen wir dir natürlich gerne weiter, eine Lösung zu finden. Ist eine Kopie nicht mehr möglich, muss ein neuer Ausweis erstellt werden, was dann auch die aktuellsten Gebäudedaten berücksichtigt.
Fallstricke und Sonderfälle: Darauf solltest du achten
Rund um den Energieausweis gibt es einige Situationen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, um Fehler oder unnötige Kosten zu vermeiden.
Fehlende Verbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis?
Für einen Verbrauchsausweis benötigst du, wie erwähnt, die lückenlosen Heizkostenabrechnungen der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Was aber, wenn du diese nicht hast, beispielsweise weil du das Haus erst kürzlich erworben hast oder eine neue Heizungsanlage eingebaut wurde und noch keine drei vollen Abrechnungsperioden vorliegen? In solchen Fällen ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises oft nicht möglich. Dann ist in der Regel ein Bedarfsausweis die richtige Wahl. Manchmal können auch Verbrauchsdaten von Voreigentümer:innen genutzt werden, sofern diese vollständig und plausibel sind. Unsere Expert:innen beraten dich hierzu gerne.
Gemischt genutzte Gebäude: ein oder zwei Ausweise?
Besitzt du ein Gebäude, das sowohl zu Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt wird (z. B. ein Wohnhaus mit Ladengeschäft im Erdgeschoss)? Hier schreibt das GEG (§ 106) oft vor, dass für den Wohn- und den Nichtwohnanteil jeweils ein eigener Energieausweis erstellt werden muss, insbesondere, wenn die Anteile eigene Heizsysteme haben oder klar voneinander getrennt sind und bestimmte Flächenanteile überschreiten. Dies kann komplex sein – lass dich im Zweifel von uns beraten, um die korrekte Vorgehensweise für dein Objekt in Ahrensburg zu finden.
Definition: umfangreiche Sanierung
Eine „umfangreiche Sanierung“, die einen Energieausweis (oft einen Bedarfsausweis) nach sich zieht, ist im GEG (insbesondere § 50 in Verbindung mit § 48 und Anlage 7) definiert. Dies ist der Fall, wenn du mehr als 10 % der Fläche eines bestimmten Außenbauteils (z. B. Außenwand, Dach, Fenster, oberste Geschossdecke, Kellerdecke) erneuerst oder wenn du Maßnahmen an der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Warmwasser) durchführst, die eine energetische Neubewertung des gesamten Gebäudes erfordern. Wenn du eine energetische Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus durchführst, ist immer eine energetische Gesamtbilanzierung und somit ein (neuer) Bedarfsausweis erforderlich.
Häufige Fehler bei der Beantragung vermeiden
Unser Anfrageprozess und unsere persönliche Beratung bei den Stadtwerken Ahrensburg helfen dir, diese Fehler zu vermeiden.
Jetzt Energieausweis beantragen!Vom Energieausweis zur Energiespar-Oase: dein Weg mit den Stadtwerken Ahrensburg
Der Energieausweis ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ist dein erster, wichtiger Schritt zu einem energieeffizienteren Zuhause und niedrigeren Energiekosten. Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis geben dir bereits erste Hinweise auf mögliche Schwachstellen. Aber wie geht es dann konkret weiter?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): dein Masterplan zur Effizienz
Während der Energieausweis eine Momentaufnahme darstellt, geht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) deutlich tiefer ins Detail und weist in die Zukunft. Er ist ein von qualifizierten Energieberater:innen (wie denen der Stadtwerke Ahrensburg oder unseren Kooperationspartner:innen) erstelltes, maßgeschneidertes Konzept, das dir aufzeigt, wie du dein Gebäude Schritt für Schritt oder in einem Zug energetisch optimieren kannst.
Ein iSFP beinhaltet:
Ein iSFP beinhaltet:
Was kostet ein iSFP bei den Stadtwerken Ahrensburg?
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird vom BAFA mit bis zu 650 Euro für ein bis zwei Wohneinheiten und bis zu 850 Euro für drei oder mehr Wohneinheiten bezuschusst. So reduzieren sich die Kosten pro Wohneinheit mit ein bis zwei Wohneinheiten von 1.495 Euro auf nur 845 Euro. Innerhalb von 15 Jahren umgesetzte Maßnahmen werden zusätzlich mit einem iSFP-Bonus von 5 % gefördert. Außerdem dient der iSFP als Zugangsvoraussetzung für weitere Zuschüsse (z. B. Dämmung, Heizungsmodernisierung oder Fenstertausch).
Mehr zum Thema erfährst du auch im iSFP-Ratgeber und in den von unserem Sanierungsfahrplan-Experten Fernando Ribeiro veranstalteten kostenlosen Webinaren. Auf unserer Event-Seite erfährst du die nächsten geplanten Termine, sobald sie feststehen.
Jetzt Sanierungsfahrplan bekommen!Mehr zum Thema erfährst du auch im iSFP-Ratgeber und in den von unserem Sanierungsfahrplan-Experten Fernando Ribeiro veranstalteten kostenlosen Webinaren. Auf unserer Event-Seite erfährst du die nächsten geplanten Termine, sobald sie feststehen.
Fazit: Energieberatung der Stadtwerke Ahrensburg lohnt sich!
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Ist-Zustand deines Gebäudes bewertet. Eine umfassende Energieberatung inklusive Sanierungsfahrplan ist eine Dienstleistung, die dir den Weg in eine energieeffiziente Zukunft weist und dir hilft, aktiv Energie und Kosten zu sparen, den Wohnkomfort zu erhöhen und den Wert deiner Immobilie nachhaltig zu steigern.
Wir, die Stadtwerke Ahrensburg, verstehen uns als dein Partner für alle Energiefragen. Wenn du noch offene Fragen zum Thema Energieausweis hast oder eine Beratung wünschst, steht dir unsere Expertin Jenny Noack gerne zur Verfügung.
Unsere Energieberatung geht weit über die reine Erstellung eines Energieausweises hinaus. Wir schauen uns deine Situation genau an – egal ob du einen Energieausweis benötigst, Energiekosten senken oder dein Haus modernisieren möchtest. Wir helfen dir bei der Wahl des richtigen Ausweistyps. Sowohl den Energieausweis als auch auf Wunsch deinen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen wir in Kooperation mit unseren erfahrenen Partner:innen.
Jetzt beraten lassen!Wir, die Stadtwerke Ahrensburg, verstehen uns als dein Partner für alle Energiefragen. Wenn du noch offene Fragen zum Thema Energieausweis hast oder eine Beratung wünschst, steht dir unsere Expertin Jenny Noack gerne zur Verfügung.
Unsere Energieberatung geht weit über die reine Erstellung eines Energieausweises hinaus. Wir schauen uns deine Situation genau an – egal ob du einen Energieausweis benötigst, Energiekosten senken oder dein Haus modernisieren möchtest. Wir helfen dir bei der Wahl des richtigen Ausweistyps. Sowohl den Energieausweis als auch auf Wunsch deinen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen wir in Kooperation mit unseren erfahrenen Partner:innen.