Dein Warenkorb

Dein Warenkorb ist leer

Energieausweis erstellen: der Leitfaden für Hausbesitzer:innen

Stehst du vielleicht gerade vor der Entscheidung, dein Haus oder deine Wohnung in Ahrensburg zu verkaufen? Oder planst du eine Neuvermietung? Vielleicht möchtest du auch einfach nur schwarz auf weiß sehen, wie es um die Energieeffizienz deiner eigenen vier Wände bestellt ist und wo du langfristig Kosten sparen kannst. In all diesen Fällen ist der Energieausweis ein zentrales und in den meisten Fällen auch gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Er ist quasi ein „Energiespar-Pass“ für Häuser und zeigt dir, ähnlich wie das Energielabel auf deinem Kühlschrank, wie effizient ein Gebäude mit Energie umgeht.

In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Unterschiede es zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gibt, wer welchen verpflichtend braucht und wer nicht, wie du einen Energieausweis online beantragen kannst und was er wirklich kostet. Und wir zeigen dir, wie die Stadtwerke Ahrensburg (SWA) dich dabei unterstützen – kompetent, persönlich, online und vor Ort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Bei Renovierungen, die die wesentlichen energetischen Eigenschaften des Gebäudes verändern, ist er ebenso Pflicht.
  • Zweck: Der Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch oder -bedarf deines Gebäudes.
  • Ausweistypen: Verbrauchsausweise basieren auf echten Verbrauchsdaten. Bedarfsausweise nutzen einen rechnerischen Bedarf unabhängig vom Nutzerverhalten anhand der wichtigsten Gebäudedaten.
  • Ausweistypen: Verbrauchsausweise basieren auf echten Verbrauchsdaten. Bedarfsausweise nutzen einen rechnerischen Bedarf unabhängig vom Nutzerverhalten anhand der wichtigsten Gebäudedaten.
  • Inhalte des Ausweises: Gebäude­daten, Energiekennwerte, Effizienzklasse, CO₂-Emissionen, Empfehlungsliste für Modernisierungen, Ausstellungsdatum und Gültigkeit.

Was ist ein Energieausweis und warum ist er so wichtig?

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität deines Gebäudes bewertet. Er fasst die wichtigsten Kennzahlen zum Energiebedarf oder -verbrauch deines Hauses zusammen. Das Herzstück jedes Energieausweises ist die bunte Farbskala von Grün bis Rot mit den Effizienzklassen A+ bis H. Grün (Klasse A+ bis B) steht für eine hervorragende Energieeffizienz (geringer Energiebedarf), Rot (Klasse H) für einen sehr hohen Energiebedarf und entsprechend hohe Heizkosten. Zusätzlich enthält der Ausweis Kennwerte in kWh/(m²·a) sowie oft Empfehlungen, wie du den energetischen Zustand verbessern kannst.

Wichtig: Ein Energieausweis ist kein Ersatz für eine ausführliche Energieberatung. Er liefert eine Übersicht, aber keinen detaillierten Sanierungsfahrplan.
Energieausweis mit Modellhaus auf Bauplan.

Nutzen des Energieausweises für Verkäufer:innen und Vermieter:innen

Ein guter Energiewert kann den Verkauf oder die Vermietung beschleunigen und den Wert deiner Immobilie positiv beeinflussen.

Energieausweis-Vorteile für Käufer:innen und Mieter:innen

Als Käufer:in oder Mieter:in gibt dir der Energieausweis eine wichtige Orientierung zu den zu erwartenden Energiekosten und dem baulichen Standard des Hauses. Welchen Vorteil du konkret daraus ziehst, hängt vom jeweiligen Ausweistyp ab:
Der Verbrauchsausweis zeigt dir, was die Vornutzer:innen tatsächlich verbraucht haben. Dein Vorteil: Du erhältst einen echten Anhaltspunkt, welche Heizkosten in der Vergangenheit angefallen sind. Beachte aber, dass dieser Wert stark vom individuellen Verhalten (z. B. viel oder wenig heizen) abhängt und daher für den Vergleich verschiedener Gebäude weniger aussagekräftig ist.
Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes selbst – also die Qualität von Dämmung, Fenstern und Heizung. Dein Vorteil: Er ermöglicht dir einen fairen und objektiven Vergleich verschiedener Immobilien, ganz unabhängig davon, wer vorher darin gewohnt hat. Du erkennst so auf einen Blick den echten energetischen Standard des Hauses. Dein eigener Verbrauch kann davon später abweichen, aber du kaufst oder mietest nicht die Katze im Sack.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Wohngebäude: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide dokumentieren die Energieeffizienz, aber auf unterschiedliche Weise.

Der Bedarfsausweis (bedarfsorientierter Energieausweis)

  • Aussagekraft: Der Experte berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes unter standardisierten Rahmenbedingungen (z. B. Klima, Nutzerverhalten). Die Werte sind somit unabhängig vom individuellen Wohn- und Heizverhalten der Vormieter oder -besitzer und liefern eine objektive Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes selbst.
  • Vorteile: Die exakte Berechnung erlaubt eine genaue Einschätzung der Bausubstanz, insbesondere wenn Sanierungen geplant sind. Ein Bedarfsausweis ermöglicht eine einheitliche Vergleichbarkeit von Immobilien.
  • Nachteile: Durch den höheren Aufwand kosten die Bedarfsausweise mehr als Verbrauchsausweise. Bei den Stadtwerken Ahrensburg bekommst du einen Bedarfsausweis zu einem Fixpreis von 190 Euro inkl. USt.
  • Einsatzbereich: Der Bedarfsausweis ist für alle Neubauten und nach umfassenden Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben. Er wird ebenfalls zur Pflicht, wenn die lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre fehlen. Zudem gilt dies für ältere Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Voraussetzung ist hier, dass das Gebäude noch nicht den Mindeststandard der ersten Wärmeschutzverordnung erfüllt.

Der Verbrauchsausweis (verbrauchsorientierter Energieausweis)

  • Aussagekraft: Er spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch wider, der aber stark vom individuellen Nutzerverhalten (Heizgewohnheiten, Raumtemperatur, Lüftungsverhalten) der bisherigen Bewohner beeinflusst ist. Ein sparsamer Vormieter kann zu einem besseren Wert führen, auch wenn das Gebäude selbst vielleicht nicht optimal gedämmt ist. So können zwei baugleiche Häuser unterschiedliche Effizienzklassen erhalten.
  • Vorteile: Eine schnelle und oft kostengünstigere Einschätzung, wenn aussagekräftige Verbrauchsdaten vorliegen und das Gebäude die Voraussetzungen erfüllt. Bei den SWA bekommst du einen Verbrauchsausweis zum Fixpreis von 112 Euro inkl. USt.
  • Nachteile: Die Werte sind stark vom Nutzer­verhalten abhängig und bieten daher eine weniger objektive Vergleichbarkeit als der Bedarfsausweis.
  • Einsatzbereich: Verbrauchsausweise sind bei Bestandsgebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten eine gängige Wahl.

Brauchst du einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich hast du für die meisten Wohngebäude die Wahlfreiheit. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen der Bedarfsausweis Pflicht ist: Wenn dein Wohngebäude vor 1977 gebaut wurde, maximal 4 Wohneinheiten hat und bislang nicht umfassend energetisch saniert wurde, schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor. Auch für alle Neubauten wird immer ein Bedarfsausweis ausgestellt (weil noch keine Verbrauchsdaten existieren). In allen anderen Fällen – etwa neuere oder sanierte Gebäude, größere Mehrfamilienhäuser – kannst du auch den Verbrauchsausweis wählen.

Auch wenn du einen Verbrauchsausweis erstellen lassen darfst, lohnt sich bei energetischen Schwachstellen deines Gebäudes dennoch ein Bedarfsausweis. Die dena (Deutsche Energie-Agentur) empfiehlt beispielsweise grundsätzlich den bedarfsorientierten Ausweis, da dieser detailliertere Informationen zu möglichen Verbesserungen liefert.

Tipp: Unsere Expert:innen oder unser Online-Anfrageprozess helfen dir bei der richtigen Wahl des Ausweistyps für dein Gebäudeprofil.
Checkliste

Inhalte eines Energieausweises: Was steht im Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Ein Energieausweis enthält standardisierte Angaben, die sowohl im Verbrauchs- als auch im Bedarfsausweis zu finden sind. Beide Ausweistypen bieten dir einen umfassenden Überblick über die energetische Situation deines Hauses. Zusätzlich liefert jeder Ausweistyp aber spezifische Kennzahlen.

Gemeinsame Bestandteile der Verbrauchs- und Bedarfsausweise

  • Gebäudedaten: Adresse, Baujahr, Gebäudetyp (z. B. Einfamilienhaus) sowie Wohn- und Nutzfläche.
  • Effizienzklasse: Farblich codierte Skala von A+ (Grün = sehr energieeffizient) bis H (Rot = sehr hoher Energiebedarf).
  • CO₂-Emissionen: Geschätzte Emissionen in kg CO₂ pro m² und Jahr.
  • Modernisierungsempfehlungen: Kurze Empfehlungen, z. B. Dämmung der Außenwände, Fenstertausch, Heizungsoptimierung.
  • Gültigkeit und Aussteller: Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, Name und Unterschrift des Ausstellers.
  • Hinweis auf Ausweistyp: Vermerk „Verbrauchsausweis“ oder „Bedarfsausweis“ samt Pflichtangaben nach EnEV/GEG.

Spezielle Inhalte im Bedarfsausweis

  • Endenergiebed
  • Primärenergiebedarf (kWh/m²·a): Gesamtenergiebedarf, der zusätzlich zum Endenergiebedarf auch die Energieverluste berücksichtigt, die bei der Gewinnung, Umwandlung und dem Transport des Energieträgers (z. B. Gas, Öl, Holz) entstehen.
  • Bauteilkennwerte: Detaillierte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) für einzelne Bauteile wie Außenwand, Dach oder Fenster.
  • Berechnungsannahmen: Verwendete Normbedingungen, unter denen der Bedarf berechnet wurde, wie standardisierte Innen- und Außentemperaturen sowie feste Lüftungsraten.

Spezielle Inhalte im Verbrauchsausweis

  • Endenergieverbrauch (kWh/m²·a): Durchschnittlicher Verbrauch der letzten drei Jahre – typischerweise aus Heiz- und Stromabrechnungen abgeleitet.

Energieausweis: Pflicht seit Einführung der EnEV in Stufen, heute im GEG verankert

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wurde in Deutschland schrittweise eingeführt und ist heute im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, das die vorherige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
  • Seit 1. Februar 2002 ist der Energieausweis für Neubauten verpflichtend.
  • Seit 1. Juli 2008 ist der Energieausweis bei Wohngebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Pflicht.
  • Seit 1. Januar 2009 gilt die Pflicht auch für alle jüngeren Wohngebäude.
  • Seit 1. Juli 2009 gilt die gleiche Pflicht auch für alle Nichtwohngebäude.
  • Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als rechtliche Grundlage, das die Pflichten beibehalten und noch konkretisiert und verschärft hat.
Daher stellt sich nicht die Frage „Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis?“, sondern „Wann ist ein Energieausweis nötig?“. Dieser ist immer dann nötig, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Wer keinen Energieausweis vorlegen kann, muss mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro rechnen.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Vielleicht fragst du dich jetzt: Brauche ich für mein Haus überhaupt so ein Dokument? Die Regel ist einfach: Sobald du deine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchtest, brauchst du einen gültigen Energieausweis. Eigentümer:innen, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen und es nicht vermieten, müssen keinen Energieausweis besitzen. Es schadet allerdings nicht, einen zu haben, um den Energiestatus des Hauses zu kennen.

Die Energieausweispflicht im Detail

Nach GEG gelten derzeit (Stand Mai 2025) Pflichten zur Erstellung und Vorlage eines Energieausweises in den folgenden Fällen:
Verkauf: Wenn du ein Haus, eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt verkaufst.
Vermietung oder Verpachtung: Bei Neuvermietung oder Verpachtung von Wohnimmobilien oder Gewerbeobjekten.
Neubau: Für alle neu errichteten Wohngebäude und Gewerbeimmobilien muss ein Energieausweis erstellt werden.
Umfangreiche Sanierungen: Wenn an einem bestehenden Wohngebäude oder Gewerbeobjekt umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem GEG erfordern, dies ist beispielsweise der Fall bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, oder wenn gemäß § 50 GEG in Verbindung mit § 48 GEG bestimmte Bauteiländerungen vorgenommen werden und der Nachweis über das Gesamtgebäude geführt wird.
Jetzt Energieausweis beantragen
Justitia-Statue vor unscharfer Anwältin im Büro

Gibt es Ausnahmen von der Energieausweispflicht?

Ja, es gibt einige klar definierte Ausnahmen von der Energieausweispflicht. Du benötigst keinen Energieausweis für:
1. Kleine Gebäude: Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.
2. Bestimmte denkmalgeschützte Gebäude: Wenn die Erfüllung der Anforderungen des Energieausweises die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen würde oder der Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Eine genaue Prüfung ist hier aber wichtig.
3. Nicht regelmäßig genutzte oder beheizte Gebäude: Gebäude, die dazu bestimmt sind, jährlich weniger als vier Monate genutzt (beheizt oder gekühlt) zu werden. Oder Gebäude, deren zu erwartender Energieverbrauch bei ganzjähriger Nutzung weniger als 25 Prozent des Verbrauchs beträgt (z. B. manche Ferienhäuser, die nur sehr eingeschränkt genutzt werden).
4. Abrissgebäude: Gebäude, die nachweislich für den Abriss vorgesehen sind (hier muss ein entsprechender Nachweis, z. B. eine Abrissgenehmigung, vorliegen).
5. Bestimmte Betriebsgebäude in der Landwirtschaft und Tierhaltung:  Beispielsweise Ställe oder Gewächshäuser, die überwiegend durch die im Gebäude entstehende Abwärme oder Prozesswärme beheizt werden.
6. Gebäude für religiöse Zwecke: Kirchen und andere Gebäude, die für Gottesdienste oder ähnliche religiöse Zwecke genutzt werden.
7. Temporäre Bauten: Traglufthallen, Zelte und ähnliche provisorische Bauten mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren.
8. Unbeheizte Gebäude: Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht beheizt oder gekühlt werden (z. B. reine Lagerhallen ohne Heizung oder Tiefgaragen).

Wo und wann muss der Energieausweis gezeigt werden?

Als Eigentümer:in oder Immobilienmakler:in musst du bereits in Immobilienanzeigen wichtige Kennwerte aus dem Ausweis angeben (z. B. Energieeffizienzklasse, Endenergiekennwert), wenn zu diesem Zeitpunkt ein gültiger Ausweis vorliegt. Spätestens zur Besichtigung musst du aber unaufgefordert den gültigen Energieausweis vorzeigen und bei Vertragsabschluss den Käufer:innen übergeben oder den neuen Mieter:innen in Kopie aushändigen.

Energieausweis-Aushangpflicht für öffentliche Einrichtungen und Gewerbeobjekte

Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr (z. B. Behörden, größere Geschäfte ab einer Nutzfläche von 250 m²) besteht die Pflicht, einen vorhandenen Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Auch in sonstigen Nicht-Wohngebäuden mit intensivem Publikumsverkehr und über 500 m² Fläche besteht Aushangpflicht, sobald für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wurde.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Zeit kannst du ihn bei jeder Vermietung oder jedem Verkauf immer wieder verwenden. Danach musst du einen neuen Ausweis erstellen lassen, falls du erneut vermieten/verkaufen willst.

Ausnahme: Umbauten und Sanierungen

Beachte: Wenn du größere Änderungen am Gebäude durchführst (z. B. Dämmung, neuer Heizkessel, Anbau), empfiehlt es sich, auch vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Ausweis zu erstellen – denn deine Immobilie ist dann energetisch ein ganz anderes Haus! Offiziell erlischt die Gültigkeit vorzeitig, wenn durch Umbau die energetischen Eigenschaften wesentlich verändert wurde.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nicht jede:r darf einfach so einen Energieausweis ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt in § 88 genau fest, wer dazu berechtigt ist. Dies soll sicherstellen, dass die Ausweise fachgerecht und nach einheitlichen Standards erstellt werden. Zu den ausstellungsberechtigten Personen gehören unter anderem Hochschulabsolvent:innen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunktkenntnissen im Bereich des energiesparenden Bauens. Ebenfalls dazu gehören bestimmte Handwerksmeister:innen (z. B. aus dem Bau-, Installations- und Heizungsbau- oder Schornsteinfegerhandwerk) und staatlich anerkannte Techniker:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation im Bereich Energieberatung.

Bei den Stadtwerken Ahrensburg arbeiten wir ausschließlich mit solchen qualifizierten Energieberater:innen und Partner:innen zusammen, um dir einen rechtssicheren und aussagekräftigen Energieausweis zu garantieren.
Gebäude Stadtwerke Ahrensburg bei Sonnenuntergang

Was kostet ein Energieausweis in Ahrensburg

Die Stadtwerke Ahrensburg bieten dir Energieausweise zum fairen Festpreis an – einfach und transparent. Als dein regionaler Partner kümmern wir uns um die Ausstellung, in Kooperation mit erfahrenen Energieberater:innen der delta GmbH. 

● Folgende Preise gelten (inkl. Mehrwertsteuer):
● Verbrauchsausweis (Wohngebäude): 112 Euro
● Verbrauchsausweis (Nicht-Wohngebäude): 112 Euro
● Bedarfsausweis (Wohngebäude): 190 Euro

Diese Kosten beinhalten bereits alles, auch die Registrierung deines Ausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) – denn jeder Energieausweis bekommt eine offizielle Registriernummer. Es gibt keine versteckten Gebühren. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises ist aufwändiger, darum teurer – dafür erhältst du aber auch eine ausführliche Beratung und Analyse deines Gebäudes.

Auf dem freien Markt bei anderen Anbietern können die Preise für einen Bedarfsausweis durchaus zwischen 300 und 800 Euro oder mehr betragen.

Tipp: Für Neubauten wird der Energieausweis in der Regel vom planenden Architekten oder Energieberater ausgestellt. Selbstverständlich kannst du dich aber auch direkt an uns wenden: Wir erstellen den notwendigen Ausweis für dich, gerne in Abstimmung mit deinen Planer:innen.

Energieausweis erstellen lassen: einfach mit den Stadtwerken Ahrensburg

Du kannst entweder über unser Online-Portal eine Anfrage für deinen Energieausweis stellen oder du lässt dich kostenlos beraten. Die Energieexpert:innen der Stadtwerke Ahrensburg besprechen mit dir deine Situation, klären, welcher Ausweistyp (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) für dein Gebäude notwendig oder sinnvoll ist und welche Unterlagen wir dafür von dir benötigen. 

Schritte zur Beantragung eines Verbrauchsausweises

  • Benötigte Unterlagen: Heizkostenabrechnungen (oder andere Verbrauchsbelege für Brennstoffe) der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre, Angaben zur Gebäudenutzfläche oder Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage.
  • Daten bereitstellen: Du stellst uns die Verbrauchsdaten und Eckdaten zum Gebäude über unser Online-Portal oder im Gespräch mit unseren Expert:innen zur Verfügung.
  • Übergabe: Du erhältst deinen fertigen Energieausweis per Post.
  • Erläuterung: Wenn du Fragen zu deinem Energieausweis hast, beantwortet unsere Expertin Jenny Noack sie dir auf Wunsch gerne.

Schritte zur Beantragung eines Bedarfsausweises

  • Benötigte Unterlagen: Detaillierte Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Angaben zur Bauweise und den verwendeten Materialien (Wandaufbau, Dämmstärken), Informationen zur Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasserbereitungsanlage (Art, Typ, Baujahr, Leistung), Schornsteinfegerprotokoll. Falls nicht alle Unterlagen vorliegen, hilft unser:e Expert:in.
  • Beauftragung: Du beauftragst uns mit der Erstellung deines Bedarfsausweises, und wir übernehmen die komplette Abwicklung.
  • Berechnung und Ausweiserstellung: Unsere Expert:innen oder Partner:innen führen die notwendigen Berechnungen gemäß den Vorgaben des GEG durch und erstellen den rechtssicheren Energieausweis für dein Gebäude, inklusive der passenden Modernisierungsempfehlungen.
  • Übergabe und Erläuterung: Du erhältst deinen fertigen Energieausweis. Auf Wunsch erläutern wir dir die Ergebnisse, die Bedeutung der Kennwerte und die vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen ausführlich.

Schritte zur Beantragung eines Verbrauchsausweises

Du kannst entweder über unser Online-Portal eine Anfrage für deinen Energieausweis stellen oder du lässt dich kostenlos beraten. Die Energieexpert:innen der Stadtwerke Ahrensburg besprechen mit dir deine Situation, klären, welcher Ausweistyp (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) für dein Gebäude notwendig oder sinnvoll ist und welche Unterlagen wir dafür von dir benötigen.

Schritte zur Beantragung eines Bedarfsausweises

1. Benötigte Unterlagen: Detaillierte Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Angaben zur Bauweise und den verwendeten Materialien (Wandaufbau, Dämmstärken), Informationen zur Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasserbereitungsanlage (Art, Typ, Baujahr, Leistung), Schornsteinfegerprotokoll. Falls nicht alle Unterlagen vorliegen, hilft unser:e Expert:in.
2. Beauftragung: Du beauftragst uns mit der Erstellung deines Bedarfsausweises, und wir übernehmen die komplette Abwicklung.
3. Berechnung und Ausweiserstellung: Unsere Expert:innen oder Partner:innen führen die notwendigen Berechnungen gemäß den Vorgaben des GEG durch und erstellen den rechtssicheren Energieausweis für dein Gebäude, inklusive der passenden Modernisierungsempfehlungen.
4. Übergabe und Erläuterung: Du erhältst deinen fertigen Energieausweis. Auf Wunsch erläutern wir dir die Ergebnisse, die Bedeutung der Kennwerte und die vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen ausführlich.
Energieausweis beantragen

Energieausweis abgelaufen oder verloren – was nun?

Wie bereits erwähnt, ist ein Energieausweis ab dem Tag seiner Ausstellung genau 10 Jahre lang gültig. Doch was passiert danach oder wenn das wichtige Dokument einmal nicht mehr auffindbar ist?

Gültigkeit und Erneuerung: immer auf dem neuesten Stand

Nach Ablauf der 10 Jahre verliert der Energieausweis seine Gültigkeit. Eine einfache Verlängerung ist nicht möglich; es muss stets ein komplett neuer Ausweis erstellt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn du nach Ablauf der Gültigkeit einen Verkauf oder eine Neuvermietung planst. Es kann auch sinnvoll sein, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, bevor der alte abläuft, falls zwischenzeitlich energetische Sanierungsmaßnahmen an deinem Gebäude durchgeführt wurden, die den Energiewert positiv beeinflusst haben. So präsentierst du potenziellen Käufer:innen oder Mieter:innen stets die aktuellen und besten Werte deiner Immobilie.
Person tippt auf Laptop

Energieausweis verloren? So bekommst du Ersatz

Solltest du deinen Energieausweis einmal verlegt haben oder er ist schlicht nicht mehr auffindbar, ist das kein Grund zur Panik. Wende dich am besten direkt an die Stelle oder die Person, die den Ausweis ursprünglich ausgestellt hat. Oftmals haben Aussteller:innen die Daten archiviert und können dir eine Zweitschrift oder eine Kopie ausstellen – eventuell gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.

Wenn du deinen Energieausweis über uns, die Stadtwerke Ahrensburg, bezogen hast, helfen wir dir natürlich gerne weiter, eine Lösung zu finden. Ist eine Kopie nicht mehr möglich, muss ein neuer Ausweis erstellt werden, was dann auch die aktuellsten Gebäudedaten berücksichtigt.

Fallstricke und Sonderfälle: Darauf solltest du achten

Rund um den Energieausweis gibt es einige Situationen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, um Fehler oder unnötige Kosten zu vermeiden.

Fehlende Verbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis?

Für einen Verbrauchsausweis benötigst du, wie erwähnt, die lückenlosen Heizkostenabrechnungen der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Was aber, wenn du diese nicht hast, beispielsweise weil du das Haus erst kürzlich erworben hast oder eine neue Heizungsanlage eingebaut wurde und noch keine drei vollen Abrechnungsperioden vorliegen? In solchen Fällen ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises oft nicht möglich. Dann ist in der Regel ein Bedarfsausweis die richtige Wahl. Manchmal können auch Verbrauchsdaten von Voreigentümer:innen genutzt werden, sofern diese vollständig und plausibel sind. Unsere Expert:innen beraten dich hierzu gerne.

Gemischt genutzte Gebäude: ein oder zwei Ausweise?

Besitzt du ein Gebäude, das sowohl zu Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt wird (z. B. ein Wohnhaus mit Ladengeschäft im Erdgeschoss)? Hier schreibt das GEG (§ 106) oft vor, dass für den Wohn- und den Nichtwohnanteil jeweils ein eigener Energieausweis erstellt werden muss, insbesondere, wenn die Anteile eigene Heizsysteme haben oder klar voneinander getrennt sind und bestimmte Flächenanteile überschreiten. Dies kann komplex sein – lass dich im Zweifel von uns beraten, um die korrekte Vorgehensweise für dein Objekt in Ahrensburg zu finden.

Definition: umfangreiche Sanierung

Eine „umfangreiche Sanierung“, die einen Energieausweis (oft einen Bedarfsausweis) nach sich zieht, ist im GEG (insbesondere § 50 in Verbindung mit § 48 und Anlage 7) definiert. Dies ist der Fall, wenn du mehr als 10 % der Fläche eines bestimmten Außenbauteils (z. B. Außenwand, Dach, Fenster, oberste Geschossdecke, Kellerdecke) erneuerst oder wenn du Maßnahmen an der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Warmwasser) durchführst, die eine energetische Neubewertung des gesamten Gebäudes erfordern. Wenn du eine energetische Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus durchführst, ist immer eine energetische Gesamtbilanzierung und somit ein (neuer) Bedarfsausweis erforderlich.
Moderne Wohnhäuser mit Balkonen und großen Fenstern

Häufige Fehler bei der Beantragung vermeiden

  • Die Wahl des falschen Ausweistyps (Verbrauch statt Bedarf oder umgekehrt).
  • Unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu Gebäudedaten (z. B. Wohn-/Nutzfläche, Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik).
  • Die Fehleinschätzung der Notwendigkeit eines Ausweises, was zu Problemen bei Verkauf oder Vermietung führen kann.
Unser Anfrageprozess und unsere persönliche Beratung bei den Stadtwerken Ahrensburg helfen dir, diese Fehler zu vermeiden.
Jetzt Energieausweis beantragen!

Vom Energieausweis zur Energiespar-Oase: dein Weg mit den Stadtwerken Ahrensburg

Der Energieausweis ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ist dein erster, wichtiger Schritt zu einem energieeffizienteren Zuhause und niedrigeren Energiekosten. Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis geben dir bereits erste Hinweise auf mögliche Schwachstellen. Aber wie geht es dann konkret weiter?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): dein Masterplan zur Effizienz

Während der Energieausweis eine Momentaufnahme darstellt, geht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) deutlich tiefer ins Detail und weist in die Zukunft. Er ist ein von qualifizierten Energieberater:innen (wie denen der Stadtwerke Ahrensburg oder unseren Kooperationspartner:innen) erstelltes, maßgeschneidertes Konzept, das dir aufzeigt, wie du dein Gebäude Schritt für Schritt oder in einem Zug energetisch optimieren kannst.
Ein iSFP beinhaltet:
  • Eine detaillierte Bestandsaufnahme deiner Immobilie.
  • Konkrete, aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung von Dach und Fassade, Fenstertausch, Heizungsmodernisierung).
  • Eine Abschätzung der Kosten und der zu erwartenden Energieeinsparungen für jede Maßnahme.
  • Einen Zeitplan für die Umsetzung, der sich an deinen Wünschen und finanziellen Möglichkeiten orientiert.
  • Informationen zu passenden Förderprogrammen.

Was kostet ein iSFP bei den Stadtwerken Ahrensburg?

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird vom BAFA mit bis zu 650 Euro für ein bis zwei Wohneinheiten und bis zu 850 Euro für drei oder mehr Wohneinheiten bezuschusst. So reduzieren sich die Kosten pro Wohneinheit mit ein bis zwei Wohneinheiten von 1.495 Euro  auf nur 845 Euro. Innerhalb von 15 Jahren umgesetzte Maßnahmen werden zusätzlich mit einem iSFP-Bonus von 5 % gefördert. Außerdem dient der iSFP als Zugangsvoraussetzung für weitere Zuschüsse (z. B. Dämmung, Heizungs­modernisierung oder Fenstertausch). 

Mehr zum Thema erfährst du auch im iSFP-Ratgeber und in den von unserem Sanierungsfahrplan-Experten Fernando Ribeiro veranstalteten kostenlosen Webinaren. Auf unserer Event-Seite erfährst du die nächsten geplanten Termine, sobald sie feststehen.
Jetzt Sanierungsfahrplan bekommen!

Fazit: Energieberatung der Stadtwerke Ahrensburg lohnt sich!

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Ist-Zustand deines Gebäudes bewertet. Eine umfassende Energieberatung inklusive Sanierungsfahrplan ist eine Dienstleistung, die dir den Weg in eine energieeffiziente Zukunft weist und dir hilft, aktiv Energie und Kosten zu sparen, den Wohnkomfort zu erhöhen und den Wert deiner Immobilie nachhaltig zu steigern.

Wir, die Stadtwerke Ahrensburg, verstehen uns als dein Partner für alle Energiefragen. Wenn du noch offene Fragen zum Thema Energieausweis hast oder eine Beratung wünschst, steht dir unsere Expertin Jenny Noack gerne zur Verfügung. 

Unsere Energieberatung geht weit über die reine Erstellung eines Energieausweises hinaus. Wir schauen uns deine Situation genau an – egal ob du einen Energieausweis benötigst, Energiekosten senken oder dein Haus modernisieren möchtest. Wir helfen dir bei der Wahl des richtigen Ausweistyps. Sowohl den Energieausweis als auch auf Wunsch deinen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen wir in Kooperation mit unseren erfahrenen Partner:innen.
Jetzt beraten lassen!
Moderne Wohnhäuser mit Balkonen und großen Fenstern