24-Stunden-Lieferantenwechsel beim Strom:
Was ändert sich ab Juni 2025 – Chancen, Herausforderungen & Handlungsempfehlungen
Ab dem 6. Juni 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung für alle Stromkund:innen in Kraft: Der technische Wechsel des Stromlieferanten muss künftig werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Diese neue Regelung, die auf einer EU-Richtlinie basiert, bringt mehr Tempo und Flexibilität in den Strommarkt. Doch sie stellt insbesondere die Immobilienwirtschaft und Hausverwaltungen vor neue Herausforderungen. In diesem Beitrag erfährst du, was sich konkret ändert, worauf du achten musst und wie du dich optimal vorbereitest.
Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet, dass nach Vertragsabschluss mit einem neuen Stromanbieter der technische Wechsel werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen wird. Ziel ist es, den Wettbewerb zu stärken und den Wechsel für Kund:innen einfacher und transparenter zu gestalten.
Wichtig: Die neue Regelung gilt ausschließlich für Strom. Beim Gaslieferantenwechsel bleibt alles wie bisher.
Wichtig: Die neue Regelung gilt ausschließlich für Strom. Beim Gaslieferantenwechsel bleibt alles wie bisher.
Was ändert sich für Privatkund:innen?
Für Privatkund:innen wird der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter deutlich schneller und unkomplizierter. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter kann der neue Vertrag werktags innerhalb von 24 Stunden starten. Das sorgt für mehr Flexibilität und macht den Strommarkt transparenter.
Beachte dabei:
Was ändert sich für Gewerbekund:innen und die Immobilienwirtschaft?
Auch für Unternehmen, Hausverwaltungen und die Immobilienwirtschaft werden Wechselprozesse effizienter. Besonders bei größeren Portfolios oder häufigen Wechseln profitierst du von der schnelleren Abwicklung und der klaren Prozessstruktur.
Aber mit der Beschleunigung des Wechsels sind auch neue Herausforderungen verbunden: Es sind keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich
Aber mit der Beschleunigung des Wechsels sind auch neue Herausforderungen verbunden: Es sind keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich
Ab Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen beim Strom nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass Stromverträge exakt zum Einzugs- oder Auszugsdatum abgeschlossen werden müssen, dass verspätete Anmeldungen zu Versorgungslücken führen, für die der Eigentümer bzw. die Eigentümerin haftet und dass diese Lücken ggf. an die neuen Mieter:innen weitergegeben werden müssen.
Unsere Handlungsempfehlungen für Hausverwaltungen und Eigentümer:innen:
Was bleibt unverändert?
Chancen und Herausforderungen im Überblick
Mit dem neuen System ergeben sich einige spannende Chancen: Die Wechselprozesse laufen deutlich schneller ab, was mehr Flexibilität und eine unkompliziertere Abwicklung ermöglicht. Zudem sorgt die erhöhte Transparenz dafür, dass alle Kundengruppen – also auch du – einen besseren Überblick behalten. Insgesamt wird so der Wettbewerb auf dem Strommarkt gestärkt, wovon du als Verbraucher:in profitierst.
Gleichzeitig bringt die Umstellung aber auch einige Herausforderungen mit sich. Vor allem für die Immobilienwirtschaft und Hausverwaltungen bedeutet das einen erhöhten organisatorischen Aufwand. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind künftig nicht mehr möglich – das heißt, es drohen Versorgungslücken, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Deshalb ist es wichtig, alle Mieter:in rechtzeitig und aktiv zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Gleichzeitig bringt die Umstellung aber auch einige Herausforderungen mit sich. Vor allem für die Immobilienwirtschaft und Hausverwaltungen bedeutet das einen erhöhten organisatorischen Aufwand. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind künftig nicht mehr möglich – das heißt, es drohen Versorgungslücken, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Deshalb ist es wichtig, alle Mieter:in rechtzeitig und aktiv zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Fazit
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist ein wichtiger Schritt für einen modernen und kundenfreundlichen Strommarkt. Während Privat- und Gewerbekund:innen von mehr Flexibilität profitieren, sind insbesondere Hausverwaltungen und Eigentümer:innen gefordert, ihre Prozesse anzupassen und Mieter:innen frühzeitig zu informieren, um Versorgungslücken zu vermeiden. Für Gaslieferantenwechsel bleibt alles wie gehabt.
Weitere Informationen findest du in unseren FAQ und eine ausführliche Anwendungshilfe findest du hier beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Weitere Informationen findest du in unseren FAQ und eine ausführliche Anwendungshilfe findest du hier beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).