Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Ahrensburg GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://stadtwerke-ahrensburg.de/.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://stadtwerke-ahrensburg.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Text in Echtzeit bei reinen Sprach-Telekommunikationsdiensten
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG i.V.m. § 14 BFSGV besteht die Verpflichtung, bei Telekommunikationsdiensten und Notrufdiensten die Funktion Sprache in Echtzeit REAL Time Text (RTT)) anzubieten. Wir unterstützen bei diesen Diensten die Übertragung von Daten, die der Nutzer im Rahmen der sog. Internet-Kommunikationsdienste (OTT-Dienste) nutzt. Dies umfasst – wie beim Gesamtgesprächsdienst - entsprechende Textfunktionen. Interessierten Nutzer können somit über Apps (OTT-Dienste) unterstützt durch unsere Datenkommunikation Sprachdienste mit der Zusatzfunktion Text in Echtzeit nutzen.
Wir selbst bieten bei unseren Sprachkommunikationsdiensten, die wie ein klassisches Telefonat über den reinen Sprachanal übertragen werden, jedenfalls bis 2027, kein RTT an. Hierfür sind die technischen Voraussetzungen netzübergreifend noch nicht erfüllt (technische Unmöglichkeit außerhalb unseres Einflussbereichs).
Soweit uns eine Verpflichtung zu RTT trifft, werden wir bei reinen Sprachdiensten im Festnetz sowie (sofern angeboten) bei 2G und 3G-Mobilfunknetzen hiervon wegen unverschuldeter Unmöglichkeit sowie gem. § 16 BFSG frei. Neben der technischen Unmöglichkeit würde RTT bei reinen Sprachdiensten („klassische Telefonate“) zu einer grundlegenden Veränderung der Sprachtelefonie führen, die nach der Verkaufsauffassung und der aktuellen Technik auf Sprache beschränkt ist und das Wesensmerkmal des Dienstes bildet.
RTT ist insbesondere bei Notrufen aktuell aus allen Netzen nicht möglich (technische Unmöglichkeit) und die isolierte Nutzung in unserem Netz würde zu Abbruch der Anrufe zur Notrufnummer führen. Grund ist, dass die Leitstellen diese Anrufe noch nicht verarbeiten können.
Die Funktion RTT wird deshalb zurzeit insbesondere bei Anrufen zur Notrufnummern (110 und 112) in unserem Netz nicht unterstützt bzw. unterdrückt.
Wir selbst bieten bei unseren Sprachkommunikationsdiensten, die wie ein klassisches Telefonat über den reinen Sprachanal übertragen werden, jedenfalls bis 2027, kein RTT an. Hierfür sind die technischen Voraussetzungen netzübergreifend noch nicht erfüllt (technische Unmöglichkeit außerhalb unseres Einflussbereichs).
Soweit uns eine Verpflichtung zu RTT trifft, werden wir bei reinen Sprachdiensten im Festnetz sowie (sofern angeboten) bei 2G und 3G-Mobilfunknetzen hiervon wegen unverschuldeter Unmöglichkeit sowie gem. § 16 BFSG frei. Neben der technischen Unmöglichkeit würde RTT bei reinen Sprachdiensten („klassische Telefonate“) zu einer grundlegenden Veränderung der Sprachtelefonie führen, die nach der Verkaufsauffassung und der aktuellen Technik auf Sprache beschränkt ist und das Wesensmerkmal des Dienstes bildet.
RTT ist insbesondere bei Notrufen aktuell aus allen Netzen nicht möglich (technische Unmöglichkeit) und die isolierte Nutzung in unserem Netz würde zu Abbruch der Anrufe zur Notrufnummer führen. Grund ist, dass die Leitstellen diese Anrufe noch nicht verarbeiten können.
Die Funktion RTT wird deshalb zurzeit insbesondere bei Anrufen zur Notrufnummern (110 und 112) in unserem Netz nicht unterstützt bzw. unterdrückt.
Bitte nutzen Sie andere Hilfsfunktionen (wie z.B. den TES Dienst), wenn Sie Notrufe absetzen müssen, ohne Sprache zu verstehen oder sprechen zu können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.10.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 23.10.2024 vorgenommenen Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2025 überprüft.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 23.10.2024 vorgenommenen Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Tel: 04102 9974-0, Email: marketing@stadtwerke-ahrensburg.de, postalisch: Stadtwerke Ahrensburg GmbH, Beimoorweg 22 E, 22926 Ahrensburg an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de