Gasbeschaffungsumlage & Mehrwertsteuersenkung
Gasbeschaffungsumlage fällt weg und die Mehrwertsteuer aus Gas und Fernwärme sinkt
Die gekippte Gasumlage beschäftigte in den letzten Tagen viele Kund:innen. Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage bedeutet konkret: Der Arbeitspreis erhöht sich nicht wie ankündigt um 2,419 ct/KWh. Deine Abschläge sind davon nicht betroffen und bleiben unverändert. Die beiden anderen vom Gesetzgeber eingeführten Umlagen zum 01.10.22, die Gasspeicherumlage (0,059 ct/kWh) und die Bilanzierungsumlage (0,570 ct/kWh) bleiben allerdings bestehen. Die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme auf 7 Prozent wird 1:1 bei unseren Kund:innen ankommen. Wie genau sich allerdings die geplante Strom- und Gaspreisbremse entwickeln wird, ist aktuell noch unklar. Sobald uns Informationen dazu vorliegen, werden wir dich informieren.
Die gekippte Gasumlage beschäftigte in den letzten Tagen viele Kund:innen. Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage bedeutet konkret: Der Arbeitspreis erhöht sich nicht wie ankündigt um 2,419 ct/KWh. Deine Abschläge sind davon nicht betroffen und bleiben unverändert. Die beiden anderen vom Gesetzgeber eingeführten Umlagen zum 01.10.22, die Gasspeicherumlage (0,059 ct/kWh) und die Bilanzierungsumlage (0,570 ct/kWh) bleiben allerdings bestehen. Die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme auf 7 Prozent wird 1:1 bei unseren Kund:innen ankommen. Wie genau sich allerdings die geplante Strom- und Gaspreisbremse entwickeln wird, ist aktuell noch unklar. Sobald uns Informationen dazu vorliegen, werden wir dich informieren.